Ingenieurbüro Beese
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Von der ersten Idee bis zum fertigen Objekt oder vom Bestandsbau bis zum komplex sanierten Gebäude ist es oft nicht nur ein langer Weg, sondern auch viel Arbeit...

Für Neubauten (egal, ob Einfamilienhaus, Komplexe Wohn-oder Geschäftshäuser, Hotels, Industriebauten oder auch Sonderbauten) ist folgender Weg zu beschreiten:

In den Phasen der Grundlagenermittlung und der Vorplanung werden Bedarf, spätere Nutzung des Objektes sowie Geschmack und Wünsche des Bauherren erroiert. Der Abgleich mit dem Flächennutzungsplan, der möglichen Bebaubarkeit des Grundstückes und den behördlichen Auflagen ist zu beachten.
Die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung haben zum Ziel, die Baugenehmigung für das Objekt zu erlangen.
Ist die Baugenehmigung erteilt, folgt die Ausführungsplanung und die detailierte Abstimmung mit dem Bauherr, denn noch können im Rahmen der erteilten Genehmigung viele Details eingearbeitet werden, so lange, bis der Bauherr zufrieden und das Projekt "rund" ist.

Der Weg der Gebäudesanierung beginnt mit der Aufnahme der Schäden, auch mit den Wünschen des Bauherren, welche Maßnahmen in dem Zuge noch zu erfolgen haben und welche öffentlichen Auflagen oder Anträge mit einer Sanierung verbunden sind.

Ob Neubau oder Rekonstruktion, die Ausschreibung der einzelnen Leistungen je Gewerk ist die Grundlage für die spätere Vergabe. Die eingehenden Angebote müssen geprüft und verglichen werden, bevor der Bauherr die Entscheidung über die Vergabe treffen kann, welche der einzelnen Firmen den jeweiligen Auftrag erhalten.
Wichtig in all diesen Phasen ist die ständige Überwachung der Kostenentwicklung durch den Planer. Denn sein Ziel ist es, seine ursprüngliche Kostenschätzung keinesfalls zu überschreiten.
Sind die einzelnen Gewerke - vom Rohbau über Zimmerer, Dachdecker bis hin zu den einzelnen Ausbaugewerken - vertraglich gebunden, kann der Bauzeitenplan festgelegt werden. Er ist sozusagen der "Fahrplan" bei der Errichtung oder der Sanierung des Objektes.
Wärend der gesamten Ausführung erfolgt die Bauüberwachung. Hierzu gehören nicht nur die Koordinierung der einzelnen Gewerke und anderer Fachingenieure, die Kontolle der Qualität der ausgeführten Leistungen, sondern auch die Überwachnung der Einhaltung des Zeitplanes, die Abnahme der Leistungen und die Prüfung der Rechnungen. Über die Fertigstellung hinaus begleitet der Planer/Bauüberwacher den Bauherren. Sowohl gegenüber dem Bauamt, als auch in der Mängelbeseitigung und Dokumentation des gesamten Bauvorhabens.

 
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